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In Frankreich, Großbritannien und anderen Ländern bestehen zwischen YouTube und den jeweiligen Verwertungsgesellschaften seit einiger Zeit Lizenzverträge. In Deutschland hingegen sind die Auseinandersetzungen zwischen GEMA und dem Videoportal noch immer nicht beigelegt. Ein Gerichtstermin am 22. Dezember sollte Klärung bringen. YouTube verschiebt nun diesen Termin.

Mit großem Tamtam kündigte YouTube am vergangenen Freitag an, erstmals einen deutschen Kinofilm in voller Länge zu zeigen. Kurz nach dem der Film online ging, wurde er von YouTube mit einem Hinweis auf die GEMA gesperrt und wenig später wieder freigegeben. Chronologie einer Posse.
[Update 8.12.11: Beiträge zum Thema auf dem ZDF-Blog und fastvoice.net]

„Die Sendung mit dem Internet“ auf Antenne Düsseldorf beschäftigte sich am 28. November mit dem Thema „Youtube und die GEMA: Warum viele Videos immer noch gesperrt sind“. Um der Sache auf den Grund zu gehen, sprachen die beiden Moderatoren mit Johnny Haeusler vom Blog Spreeblick.

Die PR-Kampagne von YouTube gegen die GEMA treibt seltsame Blüten: Vermehrt werden ausländische Urheber durch Hinweise verwirrt, die in Deutschland statt ihren Videos angezeigt werden. Musikvideos werden durch Labels, andere Rechteinhaber oder von YouTube selbst gesperrt - nicht von uns. Wir möchten daher unseren Blog als Diskussions- und Informationsplattform bereitstellen, um Rede und Antwort zu stehen.

Vermeintlich eskaliert momentan der Streit zwischen GEMA und YouTube. Doch der Schein trügt. Alexander Wolf, Syndikus für internationale Rechtsfragen bei der GEMA meint dazu: „Von einer plötzlichen Eskalation zwischen YouTube und der GEMA kann nicht die Rede sein. Die Lage ist seit Monaten unverändert, denn die Klage wurde bereits Ende 2010 eingereicht. Die von uns in dem Musterverfahren gegen YouTube eingereichten 12 Musikwerke dürften aufgrund der Millionen von Musikvideos keinen YouTube-User einschränken. Der Text, der seit kurzem beim Aufruf von einigen gesperrten Musikvideos erscheint ist irreführend: Er suggeriert, dass die GEMA die Rechte nicht eingeräumt hätte. Fakt ist jedoch, dass YouTube diese Rechte bislang einfach nicht erworben hat.“
(UPDATE: Beiträge hierzu bei Spreeblick und der NMZ)
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