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Im Jahr 2011 besteht weiterhin Aufklärungsbedarf über das Angebot, das die GEMA im Auftrag der VG Musikedition vor rund einem Jahr gemacht hat: Niemand ist gezwungen, das Angebot zum Selberkopieren von Noten für den vorschulischen Unterricht anzunehmen. Diese Freiwilligkeit ist ein wichtiger Punkt, der auch im Neuen Jahr in den meisten Medienberichten leider vernachlässigt wird.

Christian Krauß ist Geschäftsführer der VG Musikedition. Sie nimmt im Auftrag ihrer Mitglieder (das sind Verlage, Komponisten, Textdichter und Herausgeber) als staatlich anerkannte Treuhänderin zahlreiche Urheberrechte und Vergütungsansprüche wahr. Die GEMA ist nicht mit der VG Musikedition zu verwechseln, da beide Verwertungsgesellschaften verschiedene Rechte wahrnehmen.

Anlässlich des diesjährigen Sankt-Martinstages berichteten zahlreiche Medien über Gebühren, die in Kindergärten auf Fotokopien von Musikwerken erhoben werden. Auch die GEMA und die Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition fanden in diesem Zusammenhang regelmäßig Erwähnung. Leider war die Berichterstattung in vielen Fällen von Fehlinformationen geprägt, offenbarte ein gewisses Unverständnis dafür, warum Kindergärten überhaupt für Notenkopien zahlen sollten und ließ somit ein grundsätzliches Bewusstsein für die Leistungen musikalischer Urheber vermissen.

Aufgrund der vielen Anfragen zu diesem Thema möchten wir unseren Blog nutzen, um die beiden medienpräsenten Themen, die oftmals in einen Topf geworfen werden, zu entwirren: Für Notenkopien – ob in Kindergärten oder anderswo – ist die VG Musikedition die zuständige Institution. Geht es um öffentliche Aufführung bzw. öffentliche Musiknutzung, ist die GEMA der richtige Ansprechpartner. Bis auf den Umstand, dass die GEMA die VG Musikedition bei der Lizenzierung als Partner unterstützt, haben die beiden Themen nichts gemein.
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