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In Frankreich, Großbritannien und anderen Ländern bestehen zwischen YouTube und den jeweiligen Verwertungsgesellschaften seit einiger Zeit Lizenzverträge. In Deutschland hingegen sind die Auseinandersetzungen zwischen GEMA und dem Videoportal noch immer nicht beigelegt. Ein Gerichtstermin am 22. Dezember sollte Klärung bringen. YouTube verschiebt nun diesen Termin.

Vermeintlich eskaliert momentan der Streit zwischen GEMA und YouTube. Doch der Schein trügt. Alexander Wolf, Syndikus für internationale Rechtsfragen bei der GEMA meint dazu: „Von einer plötzlichen Eskalation zwischen YouTube und der GEMA kann nicht die Rede sein. Die Lage ist seit Monaten unverändert, denn die Klage wurde bereits Ende 2010 eingereicht. Die von uns in dem Musterverfahren gegen YouTube eingereichten 12 Musikwerke dürften aufgrund der Millionen von Musikvideos keinen YouTube-User einschränken. Der Text, der seit kurzem beim Aufruf von einigen gesperrten Musikvideos erscheint ist irreführend: Er suggeriert, dass die GEMA die Rechte nicht eingeräumt hätte. Fakt ist jedoch, dass YouTube diese Rechte bislang einfach nicht erworben hat.“
(UPDATE: Beiträge hierzu bei Spreeblick und der NMZ)
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