
„Ich zahle doch schon Rundfunkgebühren – warum muss ich nun noch mehr bezahlen?“ Diese Frage wird uns in vielen Variationen sehr oft gestellt. GEMA und GEZ werden dabei teilweise bedenkenlos in einen Topf geworfen, wo sie eigentlich nicht hingehören. Es handelt sich schlicht und ergreifend um eine Verwechslung der GEMA mit der GEZ – oder umgekehrt.

In Frankreich, Großbritannien und anderen Ländern bestehen zwischen YouTube und den jeweiligen Verwertungsgesellschaften seit einiger Zeit Lizenzverträge. In Deutschland hingegen sind die Auseinandersetzungen zwischen GEMA und dem Videoportal noch immer nicht beigelegt. Ein Gerichtstermin am 22. Dezember sollte Klärung bringen. YouTube verschiebt nun diesen Termin.

Mit großem Tamtam kündigte YouTube am vergangenen Freitag an, erstmals einen deutschen Kinofilm in voller Länge zu zeigen. Kurz nach dem der Film online ging, wurde er von YouTube mit einem Hinweis auf die GEMA gesperrt und wenig später wieder freigegeben. Chronologie einer Posse.
[Update 8.12.11: Beiträge zum Thema auf dem ZDF-Blog und fastvoice.net]

„Die Sendung mit dem Internet“ auf Antenne Düsseldorf beschäftigte sich am 28. November mit dem Thema „Youtube und die GEMA: Warum viele Videos immer noch gesperrt sind“. Um der Sache auf den Grund zu gehen, sprachen die beiden Moderatoren mit Johnny Haeusler vom Blog Spreeblick.

Am 27.10.2011 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein viel beachtetes Urteil. Der BGH bestätigte die seit Jahren angewendete Lizenzierungspraxis für Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungen im Freien. Die GEMA darf auch weiterhin die Gesamtveranstaltungsfläche als Berechnungsgrundlage heranziehen.
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