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YouTube lässt Gerichtstermin verschieben

Foto: Gerd Altmann, Pixelio

In Frankreich, Großbritannien und anderen Ländern bestehen zwischen YouTube und den jeweiligen Verwertungsgesellschaften seit einiger Zeit Lizenzverträge. In Deutschland hingegen sind die Auseinandersetzungen zwischen GEMA und dem Videoportal noch immer nicht beigelegt. Ein Gerichtstermin am 22. Dezember sollte Klärung bringen. YouTube verschiebt nun diesen Termin.

Der von vielen sehnlichst erwartete Verhandlungstermin vor dem LG Hamburg zwischen den Kontrahenten wurde aufgrund einer Krankheit des YouTube-Anwalts auf Februar verlegt. Große Erwartungen sind mit einem Urteil verbunden. Endlich hätte juristisch geklärt werden können, dass YouTube zur Herunternahme der eingeklagten zwölf Musikwerke verpflichtet ist. Durch ein baldiges Urteil könnte wieder Dynamik in die auf Eis gelegte Verhandlung kommen. Nun müssen Urheber und Nutzer weitere zwei Monate auf Neuigkeiten warten.

Andere Online-Anbieter in Deutschland, etwa der Musikdienst Omnifone, konnten bereits Einigungen mit der GEMA erzielen. Warum klappt es dann nicht mit YouTube? Im Ausland scheint es keine Lizenzierungsprobleme mit YouTube zu geben. Mit den GEMA-Pendants anderer Länder, unter anderem der britischen Verwertungsgesellschaft PRS for Music, konnte sich YouTube 2009 einigen. Ebenso im September des vergangenen Jahres mit der französischen Verwertungsgesellschaft „Société des auteurs, compositeurs et éditeurs de musique“ (SACEM). Diese Vertragsabschlüsse kommunizierte YouTube hierzulande eifrig. Tenor der Nachricht: Was in Frankreich und Großbritannien möglich ist, kann in Deutschland doch nicht ausgeschlossen sein – oder?

Klar, dass YouTube damit den öffentlichen Druck auf die GEMA erhöhen wollte. Aber wie viel Substanz steckt in der Aussage? Ein kurzer Blick zurück bringt Klarheit. Im März 2009 endete der Lizenzvertrag zwischen GEMA und YouTube. Die anschließenden Verhandlungen verliefen ergebnislos. Ende 2010 leitete die GEMA ein Musterverfahren gegen YouTube ein. Gegenstand des Verfahrens sind zwölf Werke von GEMA-Autoren. Dabei hatte und hat die GEMA niemals die Absicht, den Nutzern des YouTube-Portals Inhalte vorzuenthalten. Auf der anderen Seite generiert YouTube mit der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken Millionen an Werbeeinnahmen. Folgerichtig ist es zwingend geboten, diejenigen, die den Content liefern, an den Einnahmen in angemessener Weise zu beteiligen.

Die Fehlermeldung auf schwarzem Grund, die bei blockierten Videos erscheint, ist jedem Musikvideofan in Deutschland bekannt. Die GEMA hat wiederholt darauf hingewiesen, dass sie für die Sperrungen nicht verantwortlich ist, auch wenn YouTube den gegensätzlichen Eindruck erwecken will. Die Behauptung, die GEMA hätte Verlagsrechte nicht eingeräumt, ist schlicht und ergreifend falsch. Seitens des Gesetzgebers ist die GEMA sogar verpflichtet, allen Lizenznehmern, also auch YouTube, die entsprechenden Rechte einzuräumen. Leider weigert sich YouTube – im Gegensatz zur Konkurrenz – die gesetzlich vorgegebenen Spielregeln einzuhalten. In Frankreich und Großbritannien sind diese Sperren, aufgrund der erzielten Einigungen nicht zu sehen. Ist es angesichts der Abkommen mit SACEM und PRS also an der Zeit, dass die GEMA einlenkt? Dass dies nicht im Sinne der Urheber in Deutschland sein kann, zeigt ein Blick auf unsere Nachbarn.

In Frankreich einigten sich beide Parteien auf einen jährlichen Pauschalbetrag, der unabhängig davon ist, wie häufig die entsprechenden Musikwerke abgerufen werden. Weitere Einnahmen könnten die Rechteinhaber durch auf der Seite geschaltete Werbung erzielen. Eine Pauschale nach diesem Vorbild kommt hierzulande aus verschiedenen Gründen jedoch nicht infrage. Da die GEMA das eingenommene Geld nach einem festen Verteilungsschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet, benötigt sie präzise Nutzungsmeldungen. Also wie oft welche Inhalte innerhalb des YouTube-Angebots angeklickt wurden. Nur mit einer solchen Statistik ist sichergestellt, dass die bei jedem Abruf anfallende Vergütung an die berechtigten Urheber ausgeschüttet werden kann. Die in Aussicht gestellte Beteiligung an den Werbeeinnahmen wiederum bedeutet im Umkehrschluss nichts anderes, als dass derjenige Rechteinhaber bzw. Urheber leer ausgeht, dessen Musikwerk nicht beworben wird. Die ersten Abrechnungen an französische Urheber zeigen zudem, dass die Autoren nur sehr geringe Vergütungserlöse erhalten.

Im Vereinigten Königreich ging dem ersten Vertragsabschluss im August 2007 ein zähes Ringen voraus. Ähnlich des im vergangenen Jahr in Frankreich abgeschlossenen Vertrags, sah das Lizenzabkommen zwischen den Vertragsparteien eine Pauschalzahlung in unbekannter Höhe vor. Als dieser Vertrag 2009 auslief, begannen die Streitigkeiten erneut: Der Disput führte schließlich dazu, dass YouTube tausende Musikvideos für britische Nutzer blockierte. Die Verwertungsgesellschaft erklärte, dass die Google-Tochter weit weniger als bisher zahlen wolle, und monierte darüber hinaus, dass die Sperre der Videos nicht abgesprochen gewesen sei. Im September 2009 einigte man sich schließlich.

Jonny Haeusler macht auf seinem Blog „Spreeblick“ eine interessante Rechnung auf. Die Zahlen stammen aus den britischen YouTube-Abrechnungen der PRS an einen deutschen Musikverlag. Die Abrechnungen zeigen, dass YouTube pro abgerufenem Video durchschnittlich 0,0001185 Euro pro Stream zahlt. Selbst bei einer Million Abrufe seines Videos würde ein Urheber lediglich 118,50 Euro verdienen. YouTube hätte hingegen Einnahmen von etwa 5.000 Euro zu verzeichnen.

Die aufgeführten Sachverhalte machen deutlich, weshalb eine Einigung mit YouTube hierzulande noch immer aussteht. Ein Abschluss zu solchen oder vergleichbaren Konditionen kann nicht im Sinne der Urheber sein. Die Musikschaffenden stellen Online-Betreibern wie YouTube ein wertvolles Gut zur Verfügung. Dafür erwarten sie zu Recht eine angemessene Vergütung. Es ist die Aufgabe der GEMA, dafür zu sorgen, dass sie sie auch bekommen.

 

(Foto: www.pixelio.de)


Schlagwörter:  youtube, verhandlung, gerichtstermin
geschrieben am  16.12.2011,12:59 Uhr

Franco Walther

Kommentare (29) 

Tilman Haupt schrieb am 29.12.2011 11:19 Uhr
Gravatar: Tilman Haupt

Kein Grund

Trotzdem stellt ihr vielen Künstlern die IHRE Musik frei verbreiten wollen Steine in den Weg ... aber Sie haben ja kein Weg sich zu verteidigen habe ich Recht?
Und es ist kein Weg Youtube Marktunfähig zu machen weil ihr Google das ganze Geld aus den Taschen zieht. Es ist kein Weg utopische Gemagebühren auch an kleine Unternehmen zu übertragen die nur DAS RADIO öffentlich übertragen. Ihr seit in meinen Augen zu gierig. Wir brauchen die GEMA auf jeden Fall aber ihr solltet überlegen ob ihr wirklich so hohe Beiträge braucht! Bei Youtube könnt ihr ev. etwas mehr verlangen, 1 Millionen Views sind schnell zusammen und das Google da 5000€ sind Milchmädchenrechnungen. Außerdem ist Youtube wie Markeding für eure Künstler. Ihr versperrt vielen kleinen Künstlern den Weg bekannt zu werden!

Franco Walther schrieb am 29.12.2011 13:36 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@Tilman Haupt

Hallo Herr Haupt,

Sie haben übersehen, dass wir eine große Zahl Urheber vertreten, die nicht auf der Bühne stehen, d.h. vom Marketing auf YT nichts haben. Dieser Beitrag erklärt den Unterschied:
http://blog.gema.de/blog/beitrag/gutzuwissen-teil-1-urheber-vs-interpreten/

Wir stellen sicherlich keine utopischen Forderungen. Nur empfinden die Urheber in Großbritannien 118,50 Euro bei einer Million Aufrufen zurecht als Farce. Es geht uns lediglich um eine angemessene Vergütung derjenigen, die den Anbietern wie YT ein hohes Gut zur Verfügung stellen. Was wären denn diese Plattformen ohne Musik? Nicht mehr viel, oder?

Vielleicht könnte diese Pressemitteilung interessant für Sie sein:
https://www.gema.de/presse/aktuelle-pressemitteilungen/presse-details/article/gema-veroeffentlicht-neue-music-on-demand-tarife.html

MfG

Franco Walther

Charan schrieb am 07.01.2012 18:11 Uhr
Gravatar: Charan

@Franco Walther

"Was wären denn diese Plattformen ohne Musik? Nicht mehr viel, oder?"

De facto ist YouTube als eine "dieser Plattformen" derzeit für deutsche Nutzer ohne Musik (ob das nun die Schuld der GEMA oder eine Kampagne seitens YouTube ist sei mal dahingestellt). Dennoch werden täglich Millionen Klicks aus Deutschland auf YouTube registriert. Insofern kann ich ihre Frage ganz klar mit Nein beantworten.

Franco Walther schrieb am 10.01.2012 18:08 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@Charan

Hallo Charan,

dann müssen wir von verschiedenen Plattformen sprechen. Auf dem YT, das ich kenne, sind sicherlich deutlich weniger als 10 % der Videos gesperrt. Noch dazu fast ausschließlich Videos von Mainstream-Künstlern.

Mit anderen Worten: Die meisten Klicks lassen sich noch immer mit der Musik begründen.

MfG

Franco Walther

Franco Walther schrieb am 10.01.2012 18:28 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@Martin Stehle

Hallo Herr Stehle,

ich bin zum Teil etwas anderer Meinung. Zum einen sind solche Plattformen wie YT nie kostenlos. Der Nutzer "zahlt" bspw. in Form eingeblendeter Werbung. Zum anderen haben die meisten unserer Mitglieder nichts von einer Promotion über YT, die sie reine Urheber, d.h. keine Interpreten sind. Folgender Beitrag erläutert den Unterschied:
http://blog.gema.de/blog/beitrag/gutzuwissen-teil-1-urheber-vs-interpreten/

Unsere Begründung ist sehr wohl, dass YT das Urheberrecht verletzt. Der Verweis auf die Millioneneinnahmen dient lediglich zur Verdeutlichung, dass YT mit dem geistigen Eigentum Dritter ein Geschäft generiert, ohne diese zuvor nach ihrer Einwilligung zu fragen.

Ich würde eine Einigung ebenso sehr begrüßen wie Sie - sowohl als GEMA-Mitarbeiter als auch als Privatmensch.

MfG

Franco Walther

_joe_ schrieb am 31.12.2011 12:16 Uhr
Gravatar: _joe_

Rundfunk

Wie funktioniert dann die Abrechnung bei traditionellen Rundfunksendern? Hier kann schließlich ebenfalls nicht annähernd genau ermittelt werden wie viele Zuhörer das Programm empfangen. Ebenfalls werden z.B. Onlineradios pauschal abgerechnet, eine Liste der gespielten Lieder mit Häufigkeit wird von der GEMA nicht verlangt, eine tatsächlich gerechte Verteilung wie sie hier beschrieben wird ist also bei den bisherigen Lizenzpartnern ebenfalls nicht möglich. Mir scheint als würde hier mit zweierlei Maß gemessen.

Franco Walther schrieb am 04.01.2012 11:37 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@_joe_

Hallo Joe,

es wird nicht mit zweierlei Maß gemessen. Eine der Hauptaufgaben der GEMA ist es, eingenommene Lizenzvergütungen werkgenau an die Urheber zu verteilen.

Der überwiegende Teil der Hörfunk- und Fernsehprogramme, die über einer bestimmten Einnahmengrenze liegen, übermitteln durch eine Sendemeldung der GEMA sekundengenau die gesendeten Musikwerke mit Angabe der Urheber. Das machen die Sender sowieso, bspw. im Rahmen einer Reichweitenanalyse, die quasi Teil des Geschäftsmodells ist.

Sendung und Online sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe, da bspw. im Online-Bereich nicht alle Nutzer zur gleichen Zeit das Gleiche sehen oder hören. Aber auch von Online-Anbietern werden uns werkbezogene Daten übermittelt.

MfG

Franco Walther

Nico Probst schrieb am 04.01.2012 15:39 Uhr
Gravatar: Nico Probst

Eine kleine Zeile ist Kernaussage des Problems

Die Aussage, dass eine Pauschale hierzulande nicht möglich ist, stellt das eigentliche Problem da.
YouTube/Google kann nicht kontrollieren wie viele Views ein bestimmtes Musikstück erhalten wird, daher ist es aus unternehmerischer Sicht ein Himmelfahrtskommando so eine Vereinbarung einzugehen.
Was passiert also? Es werden Musikvideos gesperrt, man ärgert sich, die lästige Sucherei beginnt, am Ende findet man nichts weil andere Videoportale oft rudimentär aufgebaut sind. Es folgt ein Ausweichen auf russische Webseiten, toll.

Das kann auch nicht Sinn und Zweck der GEMA sein. Dass die GEMA Geld für ihre Künstler "eintreiben" möchte (was hier in keinster Weise negativ gemeint ist) sehe ich ein. Dass dies aber selbst auf Seiten der Künstler selbst geschehen soll sehe ich dagegen nicht ein. Eine offizielle Seite der Künstler wird doch meist vom Künstler oder dem Label aus betrieben und BEZWECKT doch gerade den viralen Verbreitungseffekt, wieso werden seitens YouTube/Google selbst deren Videos gesperrt, wieso lässt sich da keine Regelung finden?

Franco Walther schrieb am 04.01.2012 17:35 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@Nico Probst

Hallo Herr Probst,

das müssen Sie wirklich YT fragen. Von uns gehen die Sperrungen nicht aus. Wie diese zumindest teilweise zustande kommen, zeigen diese Artikel:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,804186,00.html
http://fastvoice.net/2011/12/07/sonnenallee-auf-youtube-das-sperrungs-marchen/
http://blog.zdf.de/hyperland/2011/12/stoerfall-sonnenallee-die-unendliche-gema-youtube-geschichte/

Es sollte für YT eigentlich kein Problem sein, festzustellen, wie oft ein Video aufgerufen wurde. Diese Daten werden ohnehin von YT erhoben.

Noch ein kleiner Einwurf: Die meisten unserer Mitglieder sind reine Urheber, die von der Promotion auf YT nichts haben. Über den Link erfahren Sie mehr:
http://blog.gema.de/blog/beitrag/gutzuwissen-teil-1-urheber-vs-interpreten/

MfG

Franco Walther

Martin Stehle schrieb am 07.01.2012 20:08 Uhr
Gravatar: Martin Stehle

Mitleser

Diese Zeile möchte ich zitieren: "Die Musikschaffenden stellen Online-Betreibern wie YouTube ein wertvolles Gut zur Verfügung. Dafür erwarten sie zu Recht eine angemessene Vergütung."

und auch anders sehen:

"Online-Betreiber wie YouTube stellen Musikschaffenden ein wertvolles Gut zur Verfügung, nämlich die Verbreitung und Bekanntmachung ihrer Werke. Dafür erwarten sie (die Online-Betreiber) zu Recht eine angemessene Vergütung (von den Musikschaffenden)."

Youtube stellt die Verbreitung sogar kostenlos für die Musikschaffenden bereit, einschließlich Speicherung, Vermittlung und Transfer.

Dass sie an anderer Stelle damit verdienen, ist legitim.

Viele Musiker - und GEMA-Mitglieder - nutzen solche Plattformen zur Vermarktung, ohne etwas dafür zahlen zu müssen.

So gesehen können sie über solche Angebote froh sein. Die GEMA - oder ihre Mitglieder - sollten es auch sein.

Wenn ich als Urheber mich dann zu Recht darüber aufrege, dass ich an dem Video-Upload nichts verdiene, dann

1. war ich im Fall, ich selbst habe das Video bei einem kostenlosen Anbieter hochgeladen, von bescheidener Intelligenz

2. rege ich mich im Fall, ein anderer hat das Video hochgeladen, über den Falschen auf, nämlich nicht über den illegalen Uploader, der meine Werke genutzt hat.

Letzere zu verfolgen ist in der Praxis kaum möglich oder mühselig. Also knöpft man sich YT vor. Nicht, wie ich annehmen würde, mit der Begründung, es werden Urheberrechte verletzt, nein, in den GEMA-Mitteilungen heißt es oft, YT "verdiene Millionen" mit den Videos und daran will man Anteil haben.

Ist an sich auch legitim. Doch diese Motivation erscheint mir fraglich. Und rückt die GEMA leider zu schnell in die Rolle des Buhmanns.

Was würde ich - oder die GEMA - sagen, wenn ein Online-Betreiber, nennen wir ihn Youtube, Geld von Musikern für das Verbreiten der Videos nehmen will?

Die GEMA hat zudem anfangs eine viel zu hohe Forderung verlangt. Dass Youtube daraufhin ablehnend reagierte, kann ich gut nachvollziehen.

Ich würde es begrüßen, wenn es zu einer Einigung kommt, die sowohl den Wert für Youtube - die Inhalte - als auch den Wert für den Musikschaffenden - die Verbreitung - gleichermaßen berücksichtigt.

Im Berücksichtigen aller Interessen ist die GEMA gut. Eigentlich ...

Martin Stehle schrieb am 10.01.2012 19:56 Uhr
Gravatar: Martin Stehle

YT und Urheberrecht

Hallo Herr Walther,

zu Ihrer Antwort auf meinen Beitrag:

Es ist richtig, dass eine Plattform wie YT nie kostenlos ist und sein kann, da die Technik und Wartung Geld kosten, für ihre Betreiber. Ich schrieb daher, dass sie "für die _Musikschaffenden_" kostenlos ist. YT-Nutzer - damit meine ich sowohl die Uploader als auch die Besucher - zahlen nichts und damit meine ich Geld und nicht das Betrachten von Werbung. Damit Nutzer keinen Cent für die YT-Nutzung aufbringen müssen, zahlen andere, z.B. die Werbetreibenden. Das Geschäftsmodell ist legitim und gängig.

Da Sie das durch YT verletzte Urheberrecht anführen, verweise ich auf die YT-Nutzungsbedingungen, die Urheberrechtsverletzungen verbieten. YT fragt in den Nutzungsbestimmungen nicht nach der Einwilligung, sondern setzt diese voraus. Sollte ich mein Urheberrecht bei einem Video als verletzt sehen, kann ich das bei YT melden und eine Löschung des Videos veranlassen. Das ist das, was ich von der GEMA erwarten würde und sie dies am Beispiel der - erstaunlich geringen Menge von - zwölf zur Löschung veranlassten Videos auch veranlasst hat, was aber - wenn ich Beiträge in anderen Foren richtig gelesen habe - ein Großteil ihrer Mitglieder nicht will, weil YT ihnen die Verbreitung und Bekanntmachung ihrer Musikwerke ohne finanzielle Aufwände bietet, also von den Musikschaffenden geduldet oder selbst genutzt wird. Die Brandmarkung YTs als "Urheberrechtsbrecher", wie das z.B. bei Film-Hostern der Fall war, geschieht da nicht. Wahrscheinlich, weil die Vorteile der für die Nutzer geldfreien Verbreitung von Musik gesehen werden.

YT verdient meiner Meinung nach nicht, wie Sie schreiben, Geld "an dem geistigen Eigentum Dritter". YT verkauft z.B. keine Videos oder Lieder, sondern verdient an der Vermittlung von Werbeflächen. Gäbe es diese nicht, wäre YT für die Muttergesellschaft Google ein Geldgrab und der Dienst geschlossen oder kostenpflichtig für YT-Nutzer. Diese Unterscheidung vermisse ich bei der GEMA, doch ich bin der Ansicht, dass sie diese treffen könnte. Ihre Formulierung kann ich insofern nachvollziehen, dass ohne geistiges Eigentum Dritter keine Flächen für Werbung geschaffen werden könnten. In den YT-Nutzungsbedienungen steht jedoch, dass Dritte an YT eine "gebührenfreie Lizenz" für die Nutzung ihrer Werke einräumen.

Wenn ich als Musikschaffender durch das Hochladen meiner Werke dieser Lizenz zustimme, welches Recht kann ich bzw. die GEMA als Vertreter der Urheber dann noch nutzen, um bei dem Geschäftsmodell "C zahlt an B für A" für das Betrachten des von mir hochgeladenen oder geduldeten Videos Geld vom Plattform-Betreiber zu verlangen?

Franco Walther schrieb am 11.01.2012 12:03 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@Martin Stehle

Hallo Herr Stehle,

Sie haben mich missverstanden. Auch für den Nutzer bzw. Musikschaffenden ist YT nicht kostenlos. Wie gesagt, man "bezahlt" mit der Einblendung und dem Ansehen der Werbung. Natürlich ist es gängig und legitim, aber der Begriff "kostenlos" ist trotzdem für diese Fälle zu unscharf.

YT und Sie zäumen das Pferd von hinten auf. Es ist Fakt, dass YT im Prinzip momentan eine Enteignung der Urheber durchzieht. Normalerweise müsste YT erst fragen und dann nehmen - nicht umgekehrt. Die Urheber sollten zunächst selbst entscheiden dürfen, was online steht und was nicht. Das Verhalten von YT hat sicherlich auch etwas mit der Selbstbedienungsmentalität zu tun, die sich in den Köpfen festgesetzt hat. Jeder darf alles online stellen und umsonst ziehen - so lange sich keiner beschwert. Das kann nicht der richtige Weg sein.

Das beantwortet Ihre Frage im letzten Absatz, oder? Es stimmt, wenn ich als Urheber den Nutzungsbedingungen zustimme, gäbe es keinen Grund, sich zu beschweren. Allerdings hat - wie oben beschrieben - der Großteil unserer Mitglieder keine Zustimmung erteilt.

Doch, der Großteil unserer Mitglieder sieht das Vorgehen als Urheberrechtsverletzung. Von einer Duldung kann keine Rede sein. Einzelmeinungen in Foren spiegeln nicht die Mehrheitsmeinung wieder.

Wieso für Sie die Nutzungsbedingungen von YT über dem Gesetz stehen, erschließt sich mir nicht. Meines Wissens hebeln Nutzungsbedingungen noch nicht gesetzliche Regelungen aus. Aber vielleicht haben Internetriesen wie Google inzwischen einen Sonderstatus.

Die GEMA unterscheidet sehr wohl zwischen kostenpflichtigen und werbefinanzierten Diensten. Folgende Pressemitteilung dazu könnte interessant für Sie sein:
https://www.gema.de/presse/aktuelle-pressemitteilungen/presse-details/article/gema-veroeffentlicht-neue-music-on-demand-tarife.html

MfG

Franco Walther

Anna schrieb am 01.03.2012 20:18 Uhr
Gravatar: Anna

Musikvideos bei YT aufrufbar ?!

Ich habe gerade gesehen, dass offizielle Musikvideos auf YouTube in Deutschland (wenn auch in schlechter Qualität) wieder aufrufbar sind. Hat etwa die GEMA damit etwas zu tun? Mir ist schon bewusst, dass die GEMA keine Videos aktiv gesperrt hat, meine Frage lautet daher eher: Sind denn jetzt Verhandlungen mit YT geglückt?

Franco Walther schrieb am 02.03.2012 12:30 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@Anna

Hallo Anna,

leider nein. Es gibt keine Neuigkeiten zu vermelden.

Warum die besagten Videos entsperrt wurden, kann mal wieder nur YT beantworten.

MfG

Franco Walther

Exquisitor schrieb am 18.01.2012 14:17 Uhr
Gravatar: Exquisitor

Warum keine Pauschale?

Ich glaube, die "genaue" Abrechnung, was die (ab)gespielten Musiktitel angeht, ist wohl ein typisch deutsches Problem und bedient das Klischee der deutschen Gründlichkeit...die Frage ist allerdings, ob solche Dinge wirklich praktikabel sind. Alleine durch diese genauen Abrechnungen entsteht ein Mehraufwand, den man sich vielleicht besser sparen sollte. Die Regelung ist z.Zt. da, das sehe ich ein und ich habe sogar auch ein wenig Verständnis dafür, denn ich selbst wäre sicherlich auch anstelle der Urheber an einer möglichst genauen Abrechnung interessiert...doch frage ich mich, ob es nicht besser wäre, sie zu ändern.
Meine Frage lautet daher, was die Gründe sind, die einer Pauschale widersprechen würden. Diese Diskussion ist ja sicherlich innerhalb der GEMA schon einmal geführt worden, deshalb wäre es doch gut, Pro und Kontra mal nach Außen zu tragen.

Zum Schluss vielleicht noch eine kleine (nicht ganz ernst gemeinte) Dramatisierung des deutschen Perfektionsgedankens:
Anders als im Radio, wo, i.d.R. die Lieder in voller Länge gesendet werden, ist dies bei youtube nicht zwangsläufig der Fall.
Gerechterweise müssten die youtube-Clips sekundengenau abgerechnet werden, denn es gibt ja Nutzer, die vor- oder zurückspulen und somit nicht das ganze Lied hören. Manchmal werden Lieder auch gar nicht oder nur unvollständig geladen. In solchen Fällen dürfte eigentlich auch nicht die ganze Gebühr anfallen. ;-)

Aber mal zurück zum Ernst der Lage: Eine genaue Abrechnung, wie Sie, die GEMA, sie anstreben, ist quasi unmöglich. Ich mache das kurz anhand eines Beispieles deutlich: Ein Nutzer kann ein einmal geladenes Video, sofern er das Fenster oder den Browser nicht schließt, unendlich oft abspielen (auch dann noch, wenn er offline ist), ohne, dass die Zahl der Aufrufe weiter steigt. Probieren Sie's selber aus: Laden Sie ein Video und schieben Sie den Regler nach dem Abspielen wieder ganz nach vorne. Die Zahl der Aufrufe bleibt gleich.
Dies kann auch youtube nicht beeinflussen, da Streams immer auf dem Rechner zwischengespeichert werden.
Von daher ist eine "genaue" Abrechnung de facto unmöglich und der Wunsch der gerechten Aufteilung bleibt das, was er ist: ein Wunsch.

Chou schrieb am 23.02.2012 22:27 Uhr
Gravatar: Chou

--

"Eine Pauschale nach diesem Vorbild kommt hierzulande aus verschiedenen Gründen jedoch nicht infrage. Da die GEMA das eingenommene Geld nach einem festen Verteilungsschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet, benötigt sie präzise Nutzungsmeldungen. Also wie oft welche Inhalte innerhalb des YouTube-Angebots angeklickt wurden. Nur mit einer solchen Statistik ist sichergestellt, dass die bei jedem Abruf anfallende Vergütung an die berechtigten Urheber ausgeschüttet werden kann."

Bietet YouTube denn keine Statistik darüber wie oft welches Video angeklickt wurde? Letztendlich würden bei einem Vertrag, wo der Künstler pro Klick auf das Video bezahlt wird, die Klicks gezählt werden müssen. Wenn die Klicks für jedes Video gezählt werden (was sie ja bekannterweise werden), müsste es doch möglich sein, einen Pauschalbetrag anteilsgemäß an die Urheber zu verteilen oder etwa nicht? Prozent der Klicks von einem Künstler = Prozent des Pauschalbetrags für den Künstler. So schwer ist das doch nicht?
Was spräche dagegen?
Oder ist das nur ein Vorwand, um einen Pauschalvertrag auszuschließen, da vermutlicherweise pro Klick im Endeffekt mehr gezahlt wird, es außerdem unvorhersehbar und manipulierbar ist? (Ich unterstelle der GEMA hiermit keinen Betrug, ich weise nur auf die Möglichkeit hin.)

Ich würde mich über eine Antwort freuen, da ich anscheinend nicht ausreichend informiert bin. Denn sonst müsste ich von letzerem ausgehen, was die GEMA stark unsympathisch machen würde.

Franco Walther schrieb am 24.02.2012 15:14 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@Chou

Hallo Chou,

mal sehen ob wir damit Ihre Sympathien ernten können. ;-)

Die Nutzungsmeldungen, die wir unbedingt benötigen, waren einer der Knackpunkte in den Verhandlungen. Aufgrund der Stillschweigevereinbarung dürfen wir nicht ins Detail gehen, aber eigentlich müsste meine Antwort schon genügen.

MfG

Franco Walther

Chou schrieb am 27.02.2012 22:48 Uhr
Gravatar: Chou

-

@Franco Walther
Hallo Herr Walther,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Sie bekommen also keinen Zugriff auf die Statistiken von YouTube? (ok, blöde Frage, wie bereits erwähnt fällt das wahrscheinlich unter die Stillschweigevereinbarung, betrachten wir es einfach mal als eine rhetorische Frage..)
Warum funktionieren denn die Pauschalverträge in den anderen Ländern (wie zB Frankreich) aber in Deutschland nicht? Gibt da YouTube die Nutzungsmeldungen bekannt?
Folgender Absatz gibt dazu teilweise(!) eine Antwort:
"In Frankreich einigten sich beide Parteien auf einen jährlichen Pauschalbetrag, der unabhängig davon ist, wie häufig die entsprechenden Musikwerke abgerufen werden. Weitere Einnahmen könnten die Rechteinhaber durch auf der Seite geschaltete Werbung erzielen. Eine Pauschale nach diesem Vorbild kommt hierzulande aus verschiedenen Gründen jedoch nicht infrage. Da die GEMA das eingenommene Geld nach einem festen Verteilungsschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet, benötigt sie präzise Nutzungsmeldungen. Also wie oft welche Inhalte innerhalb des YouTube-Angebots angeklickt wurden. Nur mit einer solchen Statistik ist sichergestellt, dass die bei jedem Abruf anfallende Vergütung an die berechtigten Urheber ausgeschüttet werden kann. Die in Aussicht gestellte Beteiligung an den Werbeeinnahmen wiederum bedeutet im Umkehrschluss nichts anderes, als dass derjenige Rechteinhaber bzw. Urheber leer ausgeht, dessen Musikwerk nicht beworben wird. Die ersten Abrechnungen an französische Urheber zeigen zudem, dass die Autoren nur sehr geringe Vergütungserlöse erhalten."
Kann man daraus also schließen, dass in Frankreich keine präzise Nutzungsmeldungen benötigt/gefordert werden?
"Eine Pauschale nach diesem Vorbild kommt hierzulande aus verschiedenen Gründen jedoch nicht infrage." --> Gründe, die genannt werden: 1. Notwendigkeit des Erhaltens der präzise Nutzungsmeldungen (fester Verteilungsschlüssel an GEMA-Mitglieder), 2. "ungerechte" (und zufällige?) Verteilung der Werbung und somit auch der Einnahmen auf die Musikvideos. Gibt es dazu noch weitere Gründe, warum eine Pauschale nicht in Frage kommt?

MfG

Chou

Franco Walther schrieb am 28.02.2012 16:20 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@Chou

Hallo Chou,

ich betrachte die Frage hiermit auch als rhetorisch. ;-)

Wir wissen leider nicht, ob die französische Verwertungsgesellschaft Nutzungsmeldungen gefordert hat. Offensichtlich bekommt sie keine, was zum Vorgehen YTs hierzulande passen würde.

Weitere Gründe, warum die Nutzungsmeldungen wichtig sind, sind mir momentan nicht bekannt. Das Wichtigste sind die werkgenauen Ausschüttungen, für die wir die Meldungen benötigen.

MfG

Franco Walther

Chou schrieb am 01.03.2012 17:26 Uhr
Gravatar: Chou

Verhandlung im Februar

@Franco Walther
Hallo Herr Walther,

erneuert vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

"Der von vielen sehnlichst erwartete Verhandlungstermin vor dem LG Hamburg zwischen den Kontrahenten wurde aufgrund einer Krankheit des YouTube-Anwalts auf Februar verlegt."

Heute ist der 1. März, oder? Gibt es inzwischen Neuigkeiten zu dem gesamten Thema "GEMA - YouTube"? Fand inzwischen eine Verhandlung statt?

Franco Walther schrieb am 02.03.2012 12:25 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@Chou

Ja, die Verhandlung fand statt. Bei dem Termin vor dem Landgericht Hamburg wurden die Sachverhalte von beiden Parteien nochmals ausführlich dargelegt.

Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen. Die Urteilsverkündung ist für den 20.4.2012 angekündigt.

MfG

Franco Walther

Exquisitor schrieb am 14.03.2012 14:47 Uhr
Gravatar: Exquisitor

Kein endgültiges Urteil

Vermutlich wird die unterlegene der beiden Parteien dann in Berufung gehen...ich richte mich schonmal auf einen Jahre dauernden status quo ein.

Und irgendwann werden dann auch hoffentlich die veralteten Gesetze überholt und den Gesellschaftsgewohnheiten etwas angepasst...es muss ja möglich sein, einen Kompromiss zwischen alten Gesetzen und neuen Gewohnheiten zu finden...

Holger schrieb am 03.03.2012 21:49 Uhr
Gravatar: Holger

Was ist mit myvideo etc?

Warum kann man offizielle Musikvideos auf Plattformen wie z.B. Myvideo sehen, auf YT aber nicht? Sind mit den anderen Video-Portalen Verträge abgeschlossen wurden? Und wenn ja, sind es Pauschalverträge, "Pro-Klick"verträge oder eine Mischform?

MfG
Holger

Franco Walther schrieb am 22.03.2012 15:29 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@Holger

Hallo Holger,

mit MyVideo gibt es noch keine Vereinbarung. Wir sind aber sehr daran interessiert, mit allen Marktteilnehmern zu einer angemessenen Vereinbarung zu kommen.

MfG

Franco Walther

Pascal Rosenberg schrieb am 17.03.2012 09:26 Uhr
Gravatar: Pascal Rosenberg

Wer ist hier wirklich der Rechtsverletzer?

@Franco Walther

Hallo Herr Walther,

eine Frage zu den von Herrn Stehle schon vorab ausgeführten Aussagen bezüglich des Sichtwechsel wer stellt denn hier wem ein wertvolles Gut zur Verfügung und wer begeht den Rechtsbruch.

1. Es ist so, dass die Künstler, also Musikschaffende, von denen Sie ja sagen dass sie gar nichts von YT Videos haben, ja ein Werk erstellen und dieses Werk eventuell gerne gehört wird und bekannt wird. Das ist schön und beschwert Einnahmen für den Künster, was gut so ist.

2. Es ist so, dass die Firma Google die Plattform Youtube zur Verfügung stellt. Hier werden massig Datentransfer verursacht, viele Server werden genutzt und das alles wird in mehreren Rechenzentren betrieben. Dies kostet Geld, viel Geld.

3. Nun kommt der Nutzer ins Spiel. Dieser lädt Videos bei YT hoch. Das macht YT erst marktfähig und versetzt es in die Lage für Werbung Geld zu nehmen.

So. Aber wer ist denn dann der Rechteverletzer? YT, die das Video anzeigen oder der Nutzer der es hochlädt? Ist es nicht ein bisschen einfach immer zu sagen, YT begeht ja die Urheberrechtsverletzungen?

Und profitieren nicht auch die GEMA-Mitglieder von YT, indem sie die Verbreitung ihrer Musik durch YT kostenlos erhalten?

Ich sage nicht, dass YT gar nichts pro Video zahlen soll, aber ich sage, dass hier beide Seiten vom Dienst des jeweils anderen profitieren. YT von der Musik, die viele Videos erst interessant macht, die GEMA oder ihre Interpreten von der Darbietung auf YT.

Da frage ich mich, warum BEIDE Seiten immer wieder öffentlich die selbe Laier runterreissen müssen. Der eine mit "Die GEMA hat uns das und das nicht erlaubt", der andere mit "YT verdient Millionen, begeht Urheberrechtsverletzungen und überhaupt geht die Blockade hier ja nur von YT aus."

Wissen Sie, für mich sieht das so aus, als ob die Blockade von beiden ausgeht. Und ganz offen, uns Nutzer nervt das. Die GEMA ist nicht im digitalen Zeitalter angekommen und YT lässt die Muskeln spielen und das nervt total. Deichkind sagte es bei der Sperrung eines ihrer Videos ganz treffen. "GEMA/Youtube bekommt Euren Scheiß endlich mal geregelt." Dem ist nichts hinzuzufügen.

Doch eines vielleicht noch. Die GEMA sollte über folgendes nachdenken: Youtube wird wenig Probleme dadurch haben, alle Videos mit Musik für deutsche Nutzer zu sperren und die Nutzer haben sich ja schon bei den Mainstream-Künstlern damit arrangieren müssen und werden es wieder tun. Youtube wird trotzdem noch Millionen verdienen. Die GEMA allerdings muss sich dann wirklich fragen lassen, ob es das alles denn wirklich wert war. Denn so falsch ist der Auspruch von Youtube bei den gesperrten Videos nicht. Die GEMA und Youtube befinden sich im Streit um Verlagsrechte und Youtbe verhält sich im Moment ja eigentlich rechtskonform wenn es die streitgegenständlichen Werke sperrt. Also muss sich doch die GEMA fragen, in letzter Konsequenz, ob es ihr wirklich wert ist zu risikieren, dass Youtube das mit allen Videos macht.

Was sagen Sie dazu Herr Walther? Hat man diese Möglichkeit Youtubes bei Ihnen bedacht und was sagen Sie deutschen Nutzern, wenn Youtube mal als Muskelspiel das wirklich durchziehen würde? Und das können die ja recht schnell.

Franco Walther schrieb am 22.03.2012 15:12 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@Pascal Rosenberg

Hallo Herr Rosenberg,

ich kann mich auch irren, aber scheinbar unterscheiden Sie nicht scharf genug zwischen Urhebern und Interpreten. Reine Urheber leben von den Tantiemen, die sie über Lizenzzahlungen erhalten. Von der Verbreitung auf YouTube haben diese Kreativen praktisch nichts, weshalb sie ihre Werke YouTube auch nicht zum Schleuderpreis überlassen können. Musik ist etwas wert. Das sollte auch YouTube erkennen, denn ohne Musik bleibt nicht mehr viel auf dieser Plattform.

Hier wird der Unterschied zwischen Urhebern und reinen Interpreten erläutert:
http://blog.gema.de/blog/beitrag/gutzuwissen-teil-1-urheber-vs-interpreten/

Zum Thema passend ein pointiertes Pamphlet von Sven Regener:
http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/zuendfunk/regener_interview100.html

Zu Deichkind würde ich gern Spiegel Online zitieren: "Was Deichkind in dem Facebook-Eintrag nicht sagt: Die Komponisten eines Songs und die Autoren des Textes sind nicht gezwungen, sich von der Gema vertreten zu lassen oder ihre Autorenrechte an einen Musikverlag oder eine Plattenfirma abzugeben, die wiederum einen Vertrag mit der Gema hat. Die Gema-Datenbank führt als Komponisten und Textdichter von "Leider geil" auch die Deichkind-Bandmitglieder Sebastian Dürre und Philipp Grütering auf. Die Rechte werten zwei Musikverlage aus, die Deichkind-Edition und ein zur Warner-Gruppe gehörendes Unternehmen. Mit diesen Firmen müssen die Komponisten und Texter irgendwann einen Vertrag geschlossen haben - ganz unbeteiligt sind die Deichkind-Bandmitglieder also nicht, so sehr sie sich nun beschweren." So viel dazu.

YouTube und die GEMA können sich nicht über Verlagsrechte streiten, weil die GEMA keine Verlagsrechte vertritt. Das zeigt einmal mehr die Idiotie der Einblendung.

Wenn YouTube alle Videos sperren würde, an denen sie keine Rechte haben, würden sie sich zumindest gesetzeskonform verhalten. Unser Interesse ist jedoch ein Anderes. Wir wollen schnellstmöglich zu einer Einigung kommen, die für beide Seiten angemessen ist.

MfG

Franco Walther

Olaf Tietze schrieb am 24.03.2012 20:44 Uhr
Gravatar: Olaf Tietze

Streaming-Services Regeltarif: TKP

Sie greifen in ihrem Artikel die vom Spreeblick genannte Summe von €5.000 für eine Million Views auf. Das entpricht €5,- TKP .

Ihr eigener Tarif für Streaming-Services sieht €0,006 pro Play vor, also €6,- TKP.

Also, wenn ich ein mal annehme, dass die Zahlen vom Haeusler der Realität entsprechen, sie scheinen ja davon auszugehen, wenn sie diese hier wiederholen, dann verlangen Sie von Streaming-Services mehr Geld, als YouTube durch Werbung einspielt.

Holger Schröder  schrieb am 02.04.2012 22:58 Uhr
Gravatar: Holger Schröder

Wo erben Sie eintlich für Ihre Produkte?

Guten Tag Herr Walter,

erst einmal Entschuldigung, dass Sie Opfer meines Frustes werden. Ich meine natürlich nicht Sie persönlich, sondern das System GEMA. Ich hoffe Sie können das unterscheiden.
Ich bin ein ganz normaler Musikkonsument. In meiner Sammlung sind so um die 400 legal gekaufte CDs und Einiges bei iTunes Erworbenes kommt hinzu. Ich zahle drei mal Rundfunkgebühr (Home, Work und Car). Ich zahle Fernsehgebühr obwohl ich keinen Fernseher habe, nur einen PC und mit dem kann man bekanntlich kein Fernsehen ansehen. Manchmal wenn ich einen Song im Radio hör, will ich wissen was das für ein Typ ist und ob ich an der CD meine Freude haben würde. Da kommt aber dann immer ein Text, dass ich das Video nicht sehen darf. Offensichtlich soll die Werbung für das Produkt Musik nicht über YouTube laufen. Dann bin ich auf Ihre Webseite gegangen. Sie wollen ja die Musik verkaufen. Dann finde ich sicher alle Werbung zu Musik und Video auf Ihrer Webseite. Doch Fehlanzeige, da ist nichts.
Sie beklagen, dass YouTube Millionen mit Werbung macht. Wäre das nicht auch ein Weg für die Gema. Die Produkte im Keller einzuschließen und sich über sinkende Absatzzahlen zu outen, passt nicht zusammen.
Ich jedenfalls habe mich entschlossen solange keine neue CDs zu kaufen bis ich wieder in YouTube ein Eindruck von Künstler sammeln kann. Ihr Schaden ist es ja nicht. Sie verdienen auch ohne gekaufte CDs...
... an dreimal Rundfunkgebühr, einmal Fernsehgebühr, einmal Kopierer/Drucker-Gebühr, CD-ROM-Gebühr. Habe ich noch was vergessen?
Erheben Sie eigentlich auch Gebühren auf mein IPad?
Mein Wunsch an Sie, kommen Sie zurück in diese Welt und beginnen Sie Ihre Produkte zu verkaufen, wie jede andere Firma auch.

Lassen Sie mich enden mit einem Zitat von Henry Ford:

Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen.

Holger Schröder

Franco Walther schrieb am 05.04.2012 16:53 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@Holger Schröder

Hallo Herr Schröder,

kein Problem, ich nehme Ihre Kritik nicht persönlich.

Leider bringen Sie in Ihren Ausführungen Einiges durcheinander. Gern würde ich Ihnen Infomaterial zukommen lassen, damit Ihre Kritik auch die Richtigen trifft.

Vorneweg: Die GEMA ist kein Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen verkauft. Sie ist vielmehr ein wirtschaftlicher Verein, der Kollektiv bestimmte Verwertungsrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern wahrnimmt. Die GEMA und die GEZ sind vollkommen unterschiedliche Institutionen, die rein gar nichts miteinander zu tun haben.

Und nun zum Infomaterial:
https://www.gema.de/die-gema/10-fragen-10-antworten.html
http://blog.gema.de/blog/beitrag/gutzuwissen-teil-2-gema-gleich-gez/
http://blog.gema.de/blog/beitrag/gutzuwissen-teil-3-was-ist-ein-wirtschaftlicher-verein/
https://www.facebook.com/GEMAdialog
(hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Konflikt zwischen der GEMA und YT)

Falls Sie darüber hinaus weitere Fragen oder Kritik haben, stehe ich jederzeit zur Verfügung.

MfG

Franco Walther

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