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NEU: Der Online-Service für Musikfolgen

Die GEMA hat ihren Online-Service für Musikfolgen gestartet. Veranstalter, Mitglieder und musikalische Leiter bzw. Bandleader können seit gestern Musikfolgen für Live-Veranstaltungen der Unterhaltungsmusik ganz einfach online einreichen. Es ist natürlich weiterhin möglich, die herkömmlichen Papiermusikfolgen an die GEMA zu senden – aber wer sich die Arbeit erleichtern möchte, erhält die dafür notwendige technische Unterstützung, um einmal gespeicherte Daten wiederzuverwenden und effektiver ans Ziel zu kommen.

Mithilfe des Online-Services „Musikfolgen“ wird das Ausfüllen und Einreichen einer Musikfolge innerhalb weniger Minuten erledigt. Der Versand der Musikfolge per Post oder E-Mail entfällt. Sie können innerhalb des Services abrufen, welche Musikfolgen Sie bereits abgeschickt haben und welche sich noch in Arbeit befinden. Sie werden unterstützt beim Befüllen der Titelliste – das ist die Liste der gespielten Werke – und Sie haben die Möglichkeit, Adressen zu hinterlegen und wiederzuverwenden. Die Daten einer bereits fertiggestellten Musikfolge stehen Ihnen immer wieder zur Verfügung. Wenn Sie die Veranstaltung im gleichen Rahmen mit gleichen Werken wiederholen, übernehmen Sie die Daten und passen lediglich das Veranstaltungsdatum an.

Dank praktischer Funktionen sparen Sie mit dem Online-Service jede Menge Zeit. Sicherlich lernen Sie seine Vorteile schnell schätzen. Zumal wir diesen Online-Dienst auch noch ausbauen werden – zum Beispiel für Veranstaltungen der Ernsten Musik und Veranstaltungen von Mitgliedern im Ausland.

Probieren Sie unseren neuen Online-Service einfach einmal aus. Ein Handbuch und ein kleines Video helfen Ihnen dabei.

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Benutzerhandbuch


Schlagwörter:  musikfolgen, musikfolgen online, online-service, musikfolge
geschrieben am  27.01.2012,14:03 Uhr

Franco Walther

Kommentare (10) 

D.Lauster schrieb am 27.02.2012 13:00 Uhr
Gravatar: D.Lauster

Eine Falle

Wenn man als Künstler die Musikfolge einreicht bei der GEMA und der Veranstalter hat die Veranschtaltung nicht bei der GEMA angemeldet.Wird dieser durch die angegebenden Musikfolge ermittelt und zur Kasse gebeten.Dabei wird der Künstler Namendlich genannt der seine Musikfolge eingereicht hat. Dadurch wird der Künstler sehr geschädigt weil der Veranstalter sehr verärgert über den Künstler ist.(Es ist mir so ergangen)Der ihn dann nicht mehr bucht.

Franco Walther schrieb am 27.02.2012 14:40 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@D.Lauster

Hallo Herr Lauster,

sind Sie sicher, dass der geschilderte Fall stimmt. Wenn ja, wären wir Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns eine Kopie des angeblichen GEMA-Schreibens schicken könnten.

Solche Fälle dürften in der Praxis eigentlich nicht vorkommen. Seit Jahrzehnten ist es in den Bezirksdirektionen der GEMA ungeschriebenes Gesetz, weder unsere Mitglieder, noch andere Musikleiter als Informationsgeber bei nicht gemeldeten Veranstaltungen zu nennen. Die Mitarbeiter der Bezirksdirektionen sind sich völlig darüber im Klaren, dass ein solches Verhalten „geschäftsschädigend“, sowohl für unser Mitglied als auch für jeden anderen Musikleiter, wäre.

Der einheitliche Standardtext für die Bezirksdirektionen lautet: "Für die Veranstaltung ... am ... in oben genanntem Veranstaltungsort liegt uns leider keine Anmeldung vor. Bitte informieren Sie uns über organisatorische Einzelheiten der Veranstaltung. Sie können gerne den beigefügten Fragebogen verwenden."

MfG

Franco Walther

D.Lauster schrieb am 27.02.2012 15:45 Uhr
Gravatar: D.Lauster

Sehr geschädigt von der GEMA

So wie es aussieht haben ohne mein Wissen die Veranstalter durch mein einreichen der Musikfolgen viel ärger von der GEMA bekommen. Wie mir per Telefon von der GEMA mitgeteilt worden ist.Wurde mein Name und Musikfolge dem Veranstalter genannt wenn der behaubtet das er die Veranstaltung nicht gemacht hat. Die GEMA Mitarbeiterin sagte zu mir ,sie haben meinen Namen erwähnt um Gerichtliche Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen.
Die GEMA hat durch dieses verhalten mich sehr geschädigt. Ohne es zu wollen bin ich der der die Veranstalter bei der GEMA anschwärtzt.(GEMA Anscheißer)

Ich habe die GEMA jetzt schriftlich aufgefordert mir mitzuteilen die Veranstalter anzugeben(Namendlich) die nicht ihre Veranstaltung bei der GEMA angemeldet haben.
Die aber ohne mein wissen durch meine Einreichungen der Musikfolgen ermittelt worden sind.
Ich möchte mich bei den Veranstalter enschuldigen das sie ohne mein wissen Ärger von der GEMA bekommen haben.Die Auftritte sind mein Kapital.
Was meinen sie Herr Walther, bekomme ich die Veranstalterinfo von der GEMA???
Ich werde jetzt kein Musikfolgen mehr einreichen. Das heißt auch kein GEMA Geld für mich(die ordentlichen GEMA mitglieder die ihre größen Einnahmen durch den großen Topff machen werden sich freuen).

Franco Walther schrieb am 27.02.2012 17:36 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@D.Lauster

Ich bin mir sicher, dass es sich um Sonder- und Einzelfälle handelt. Die Kollegin hatte in den konkreten Fällen sicherlich gute Gründe. Die Kollegen werden sich mit Ihnen in Verbindung.

Wie das Standardvorgehen aussieht habe ich bereits erwähnt. Darauf können Sie sich in der Regel verlassen.

MfG

Franco Walther

D.Lauster schrieb am 28.02.2012 10:51 Uhr
Gravatar: D.Lauster

ungeschriebenes Gesetz

Hallo Herr Walther,
sie haben doch schon alles selbst beantwortet.zitat"Seit Jahrzehnten ist es in den Bezirksdirektionen der GEMA ungeschriebenes Gesetz"
Wie kann denn so was wichtiges ungeschrieben sein.Die GEMA zerstört mit so ein verhalten Karriere.Und sowas wichtiges ist nirgentwo schrieftlich erfasst."Wahnsinn" und das wort "eigentlich"..eigentlich darf das die GEMA nicht..macht es aber trotzdem..was soll ich davon halten!!!Es ist aber schon mal gut das so ein wichtiges Thema hier bekannt wird und sich die GEMA hier stellt die gerne im verborgenen arbeitet.
MfG

D.Lauster schrieb am 28.02.2012 17:08 Uhr
Gravatar: D.Lauster

Auf garkeinen Fall

Auf garkeinen Fall darf die GEMA die Musikfolgen der Künstler nutzen um Veranstalter zu ermitteln die nicht gezahlt haben.Ein größer Teil der Künstler tragen nicht ihre eigenen Songs auf(sehr beliebt bei den ordentlichen GEMA-Mitglieder da sie den großen Topff füllen und bei den Veranstalter).Diese Künstler geben keine Muskfolgen ab.Diese Künstler werden niemals durch die GEMA gefärdet als die Künstler die ihre eigene Lieder vortragen und brav ihe Musikfolgen abgeben.Und genau das darf nicht sein.
MfG

Franco Walther schrieb am 29.02.2012 17:12 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@D.Lauster

Keine Bange, Herr Lauster, das Szenario wird so nicht eintreffen. Weiter oben habe ich Ihnen bereits beschrieben, wie das Vorgehen der GEMA in solchen Fällen ist. Wie gesagt, das ist seit Jahren Standard. Sollte von diesem Standard in absoluten Einzelfällen abgewichen werden, hat das gewichtige Gründe. Noch einmal: Uns war und ist die Problematik bewusst.

Die Musikfolgen Online dienen einzig und allein der Vereinfachung für Sie als Nutzer.

MfG

Franco Walther

Michael Teuber schrieb am 13.03.2012 15:05 Uhr
Gravatar: Michael Teuber

Wo ist das Problem?


… frag’ mich gerade, wo das große Problem liegt?

Ein Veranstalter bucht Musiker, weil er sich davon mehr Publikum verspricht, das Umsatz bringt. Wird GEMA-Material gespielt, muss der Veranstalter an die GEMA zahlen. Soweit sollte es doch ziemlich klar sein.

Wenn ich als Musiker, der GEMA-Mitglied ist und eigenes Repertoire spielt, bei der GEMA die Musikfolge für den Auftritt einreicht, ist klar, dass der Veranstalter von der GEMA auf den Auftritt angesprochen wird, falls er ihn nicht selbst gemeldet hat. Um sicherzugehen, dass der Veranstalter die Zahlung der GEMA-Gebühr nicht „vergisst“, schreibt man als Künstler in den Vertrag “anfallende GEMA-Gebühren werden vom Veranstalter getragen“. Wenn’s keinen Vertrag gibt, muss das eben einfach mit dem Veranstalter besprechen. Kann natürlich nervig sein, weil manche Veranstalter einem dann die Gage kürzen.

Also entweder sagt man sich: Der Veranstalter nimmt’s mit der GEMA nicht so genau, mir ist es aber wichtig, hier öfter mal auftreten zu können, weil die Gagen ganz o.k. sind; also fülle ich keine Musikfolge aus, verzichte damit auf eventuelle GEMA-Einnahmen, hab’ da aber ab und zu einen Gig. Da ist natürlich überhaupt nicht im Sinne der GEMA, wird aber wohl öfter so praktiziert.

Oder man sagt sich: Egal, was der Veranstalter denkt, mir ist die GEMA-Kohle wichtig (ist ja auch mein gutes Recht), also schick’ ich die Musikfolge an die GEMA. Dann muss ich mich aber auch nicht wundern, wenn der Veranstalter 1 und 1 zusammenzählt und darauf kommt, dass die GEMA über mich die Info über diesen Auftritt bekommen hat – unabhängig davon, ob die GEMA ihm das selbst mitteilt. Wenn ich meine eigenen Song spiele, bin ich ja auch der Einzige, der davon profitiert. Der „böse“ in dieser Szenerie ist natürlich der Veranstalter, der mir als Urheber die Kohle nicht gönnt und nicht die GEMA, die den Veranstalter auf seine Versäumnisse aufmerksam macht.

Nur haben die meisten Live-Mucker ja eher Kontakt zu Veranstaltern (und sind von diesen z.T. abhängig), als zu den freundlichen Mitarbeitern der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion. Also steht man i.d.R. den Argumenten des Veranstalterkumpels gegen die „doofe GEMA“ eher aufgeschlossener gegenüber; auch wenn man als Urheber eigentlich weiß, dass die GEMA eigentlich nur meine eigenen berechtigten Interessen vertritt.

Muss man sich also am besten vorher überlegen: Entweder melde ich Musikfolgen an und muss dann in Kauf nehmen, dass unseriöse Veranstalter mich dann als „GEMA-Anscheißer“ bezeichnen. Oder ich lasse es bleiben und bekomme dann eben keine GEMA-Kohle.


S. Guendel schrieb am 05.07.2012 13:16 Uhr
Gravatar: S. Guendel

Eigene Stücke auf der Homepage oder öffentlich aufführen

Wie sieht das eigentlich aus wenn ich als Nichtmitglied der GEMA meine eigen komponierten Stücke als Hörbeispiel auf meiner Homepage veröffentlichen will oder auch öffentlich aufführe. Ich besitze ja das Urhebrrecht an meinen Stücken. In einem Forum habe ich jetzt gelesen, dass man hierfür vorsorglich einen Freistellungsantrag bei der GEMA einreichen solle, damit diese prüfen kann ob die Stücke nicht zum GEMA-Repertoire gehören. Ist dem so und wo finde ich diesen Antrag? Wie gesagt ich möchte (noch) kein GEMA-Mitglied werden und habe auch bereits die Suchfunktion benutzt jedoch nichts passendes gefunden.

Franco Walther schrieb am 05.07.2012 15:43 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@S. Guendel

Hallo Herr oder Frau Guendel,

prinzipiell haben Sie Recht. Sie müssen aber keinen Freistellungsantrag an uns senden, sondern bei Aufführungen oder sonstigen Nutzungen lediglich die Titellisten schicken. Das ist aber kein Muss. Sie können die Titellisten auch im Nachhinein einreichen, sollte der Veranstalter eine Rechnung von uns bekommen haben. Diese wäre dann bei ausschließlich GEMA-freien Stücken natürlich nichtig.

MfG

Franco Walther

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