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Keine Änderungen für Weihnachtsmärkte

Foto: Gabi Schoenemann, Pixelio

Am 27.10.2011 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein viel beachtetes Urteil. Der BGH bestätigte die seit Jahren angewendete Lizenzierungspraxis für Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungen im Freien. Die GEMA darf auch weiterhin die Gesamtveranstaltungsfläche als Berechnungsgrundlage heranziehen.

Daraufhin mutmaßten Medien, Schaustellerverband und sogar die Mittelstandsvereinigung der CDU in Sachsen-Anhalt sowie viele andere, dass die Kosten für Weihnachtsmärkte in diesem Jahr steigen könnten. Ein Irrtum, denn die Tarife, die bei der Lizenzierung von üblichen Weihnachtsmärkten angewendet werden, sind von diesem BGH-Urteil nicht betroffen.

Weihnachtsmarkt ist nicht gleich Weihnachtsmarkt. Oft verfolgen sie unterschiedliche Musikkonzepte. Die Bandbreite reicht von einem reichhaltigen Bühnenprogramm mit Live-Musik über die reine Tonträgerwiedergabe bis hin zu Weihnachtsmärkten, die ganz auf Musik verzichten. Die individuelle Musiknutzung entscheidet darüber, wie hoch die Vergütung ausfällt. Lediglich die allgemeine Tariferhöhung von 2010 zu 2011 müssen auch die Weihnachtsmärkte tragen. Sie liegt bei 0,75 %. Für Veranstalter von Weihnachtsmärkten besteht damit auch für das Jahr 2011 Planungssicherheit.

Leider wird immer wieder vergessen, den Kontakt zur GEMA zu suchen, bevor eine Veranstaltung angemeldet wird – denn jeder Weihnachtsmarkt hat individuelle Merkmale. Bei einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Bezirksdirektion konnte schon so manches Missverständnis aus der Welt geschafft werden. Letztendlich ist das der beste Weg, um frühzeitig den passender Tarif für den jeweiligen Einzelfall zu ermitteln.

Festzuhalten bleibt, dass der BGH lediglich ein jahrelang bewährtes Verfahren höchstrichterlich bestätigt hat und sich für Weihnachtsmärkte hinsichtlich der GEMA-Lizenzierung grundsätzlich nichts ändert.

 

(Foto: www.pixelio.de)

geschrieben am  16.11.2011,18:31 Uhr

Franco Walther

Kommentare (18) 

Pit schrieb am 17.11.2011 16:59 Uhr
Gravatar: Pit

Frage

Wenn das Verfahren, wie Sie sagen, "jahelang bewährt" ist, wieso kam es dann vor den BGH?

Franco Walther schrieb am 20.11.2011 12:25 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@Pit

Hallo Pit,

bei hunderttausenden Veranstaltungen pro Jahr kann es vereinzelt zu Meinungsverschiedenheiten mit Veranstaltern kommen. Aber wie Sie sehen, hält der BGH das Verfahren ebenso für bewährt.

MfG

Franco Walther

BGötz schrieb am 20.11.2011 21:40 Uhr
Gravatar: BGötz

Gewinnmaximierung

Das ist doch klar: Der Glühwein-Standbetreiber sieht, dass er für die GEMA was abdrücken muss. Das stinkt ihm, da es von seinem Gewinn weg geht. Also meckert er, am besten vor Gericht.
Vorschlag an die Standbetreiber: Wenn Euch die Musik zu teuer ist, lasst sie doch weg. Es zwingt Euch doch niemand dazu.
(...ach so, dann wäre ja die schöne, kuschelige Weihnachsstimmung, die die Musik erzeugt, weg... :-(

Thomas Hohnen schrieb am 24.11.2011 13:21 Uhr
Gravatar: Thomas Hohnen

Der Posse zweiter Akt?

Ich hätte eigentlich gedacht, dieses Thema wäre abgefrühstückt, nachdem im letzten Jahr die Betreiber des Aachener Weihnachtsmarktes unter tatkräftiger Mithilfe der Aachener Nachrichten medienwirksam lamentierten und gegen die GEMA wetterten. Aber naja, wie man in den Medien sieht, schaltet die breite Masse der Journalisten, wie ein pawlowscher Hund, das Hirn ab, sobald sie das Wort GEMA hören.
Nochmal zum nachlesen:
http://www.mtmediaportal.de/die-weihnachtsmarkt-posse-oder-%C2%BBjammern-auf-ganz-hohem-niveau%C2%AB/

Bogie schrieb am 25.11.2011 22:39 Uhr
Gravatar: Bogie

Was ist bei mehreren Bühnen?

Bei Stadtfesten z.B. gibt es zumeist mehrere Bühnen mit verschiedenen Bands, manchmal auch verschiedenen Veranstaltern. Wird dann auch die Gesamtfläche zugrundegelegt und das dann mehrfach?

Franco Walther schrieb am 29.11.2011 14:28 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@Bogie

Hallo,

gerade bei mehreren Bühnen wird der praktische Vorteil durch die Berechnung der Gesamtfläche deutlich. Dabei wird die Gesamtfläche natürlich nur einmal herangezogen.

MfG

Franco Walther

Patrick schrieb am 29.11.2011 12:17 Uhr
Gravatar: Patrick

Danke Gema

http://www.gulli.com/news/14773-danke-gema-weihnachtsmarkt-ohne-weihnachtsmusik-2010-11-25

Troisdorf ist auch still. Köln ist ruhig,

Endlich keine nervige Musik mehr...

Und die Künstler bekommen nun gar kein Geld, weil Ihre Songs nicht gespielt werden.
Die ganze Welt darf Musikvideos bei Youtube gucken, nur Deutschland nicht. Das schert die aber auch nur zum Teil, weil wir nur nen kleines Land sind. Ich werde nun keine GEMA Gebühren mehr zahlen, da Ich KEINE Videos gucken kann und KEINE Musik zu hören bekomme. Dann muss ich auch KEINE Gebühren zahlen.

Schaut euch den Begriff DIALOG mal an bevor Ihr Ansprüche gelten macht die die Konsequenzen tragen, dass nun nichts mehr gemacht werden darf.

Franco Walther schrieb am 29.11.2011 14:38 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@Patrick

Hallo Patrick,

wenn Sie den Blogartikel gelesen hätten, hätten Sie festgestellt, dass von Ruhe oder Stille keine Rede sein kann. Gerne noch einmal: Für Weihnachtsmärkte ändert sich nichts.

Die Beiträge zum Thema YouTube finden Sie hier:
http://blog.gema.de/blog/tag/youtube/

MfG

Franco Walther

Max Wutbürger schrieb am 05.12.2011 08:33 Uhr
Gravatar: Max Wutbürger

Paradox

Die Gema ist doch damit die höchstrichterlich zertifizierte Gelddruckmaschine geworden.

Per Gesetz die morallose, rein kapitalistische Musikbranche dem eigentlichen Sinn von jahrhundertalter Mudiktradition vorgeschaltet

Anna schrieb am 05.12.2011 16:04 Uhr
Gravatar: Anna

?

@Patrick:
Der Artikel auf Gulli.com ist von 2010.
An wen zahlt man denn als Weihnachtsmarktbesucher GEMA-Gebühren?

Franco Walther schrieb am 05.12.2011 17:05 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@Anna

Hallo Anna,

Sie zahlen gar nichts an die GEMA. Lizenznehmer ist der Veranstalter.

MfG

Franco Walther

D.Lauster schrieb am 05.12.2011 19:41 Uhr
Gravatar: D.Lauster

Die Verbraucher zahlen es.

Der Veranstalter bekommt die Rechnung von der GEMA der holt sich die Kosten von den Händlern die ihre Stände haben.Diese wiederum schlagen die Kosten auf ihre Ware auf.Die GEMA bezahlt zum guten schluß immer der Konsument.
Der Verbraucher zahlt ca Im Jahr 850 Millionen € an die GEMA.

mike schrieb am 10.12.2011 20:54 Uhr
Gravatar: mike

wie war es früher?

Klasse, war eben auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt, keine Musik - super. :-(

Herzlichen Dank.

Quizfrage: in meiner ganzen Kindheit war das nie ein Thema - da wurde Musik gespielt.

Gabs keine GEMA? Hat da keiner gezahlt? Oder sind alle Standbetreiber in den letzten zwei Jahren plötzlich und mit einem Schlag geizig?

In der Schule durften wir jedes Lied zu jedem Anlass singen - auch öffentlich - niemand wäre da auf die GEMA gekommen - niemand musste da etwas zahlen weil ein paar Schüler was singen...

Wo Gier keine Grenzen kennt...



Franco Walther schrieb am 12.12.2011 14:17 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@mike

Hallo Mike,

das auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt keine Musik gespielt wurde hat nichts mit der GEMA zu tun. Wie die Überschrift des Artikels schon besagt: "keine Änderungen für Weihnachtsmärkte". Dortmund macht da keine Ausnahme.

Es hat sich zu Ihrer Kindheit nichts geändert. Auch heute darf in Schulen jedes Lied zu jeder Zeit gesungen werden. Bei öffentlichen Auftritten kommt es auf den Einzelfall an. Aber auch das war in Ihrer Kindheit nicht anders.

Komponisten und Texter, die Musik erschaffen, gibt es, seit es Musik gibt. Eine ihre Rechte vertretende Verwertungsgesellschaft seit über hundert Jahren.

MfG

Franco Walther

Dave schrieb am 13.12.2011 10:17 Uhr
Gravatar: Dave

keine Musik auf dem Weihnachtsmarkt

Hallo,

die Aussage von Franco ist leider so nicht richtig (das auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt keine Musik gespielt wurde hat nichts mit der GEMA zu). Ich war bei uns auf dem Berliner-Gendarmenmarkt und es lief auch keine Musik. Es war wirklich eine merkwürdige Stimmung, auf dem ganzen Weihnachtsmarkt keine Musik zu hören und so auch keine Stimmung. Ich habe bei den Ständen nachgefragt "was hier los sei". Die Antwort: man habe keinen Nerv mehr für die alljährlichen Gebührenerhöhungen sowie Gebührenverordnungen, man verwies mich an den Marktbetreiber. Nach einer Stunde ging ich und ich denke für dieses Jahr war es dass mit dem Weihnachtsmarkt. Und Franco als Redakteur solltest du eigentlich wissen: "es zahlt immer der Konsument"!

mfg Dave

Franco Walther schrieb am 13.12.2011 16:34 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@Dave

Hallo Dave,

mit dieser pauschalen Aussage, die Sie eingefangen haben, kann ich wenig anfangen. Was genau der Marktbetreiber den Standbetreibern gesagt hat und warum bleibt im Dunkeln.

Es ist tatsächlich Fakt: für Weihnachtsmärkte ändert sich so gut wie nichts. Der Sachverhalt wird Blogbeitrag erklärt.

MfG

Franco Walther

Bogie schrieb am 28.02.2012 01:05 Uhr
Gravatar: Bogie

Rückschluss auf Künstler

Auch wenn die GEMA die meldenden Künstler nicht benennt, kann der Veranstalter sie ja aufgrund Ortes und Datums identifizieren.

Wo ich gerade nochmal hier bin, einige technische Anmerkungen:

1. In den Mails mit Antworten wird an jeden darin enthaltenen Link "" angehängt und muss nach Anclicken in der Browser-Adresszeile erst manuell gelöscht werden.

2. In der Mail erscheint zwar ein "Unsubscribe"-Link, aber kein Link, wie man wieder auf die Blogseite kommt. Über die "auto-Vervollständigen"-Funktion von Firefox komme ich nur zur letztens geladenen Blog-Version, aber nicht zu aktuellen.

Wäre schön, wenn man das reparieren könnte.

LG von Bogie

Franco Walther schrieb am 28.02.2012 16:25 Uhr
Gravatar: Franco Walther

@Bogie

Vielen Dank für die Hinweise.

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