
Nachdem wir die zahlreichen Zusendungen zu unserem Aufruf vom 19.8.2011 ausgewertet haben, folgt heute der erste Teil der neuen Reihe GutZuWissen. Es zeigte sich schnell, dass einige Missverständnisse in Bezug auf die GEMA immer wieder auftauchen. Deshalb räumen wir in der ersten Folge mit dem Irrtum auf, der am häufigsten genannt wurde.
Vielfach wurden und werden Musikinterpreten und Musikurheber in einen Topf geworfen. Dabei können nur Letztere Mitglied der GEMA werden. Reine Musikinterpreten, also ausübende Künstler, können nicht Mitglied der GEMA werden, weil sie nicht urheberisch tätig sind. Für sie ist die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL, www.gvl.de) zuständig.
Die klare Trennung zwischen reinen Musikinterpreten und Musikurhebern ist in vielerlei Hinsicht wichtig. Der kreative Akt, ein Stück oder einen Song zu schreiben, ist ein anderer, als einen Song zu interpretieren. In der Musikpraxis sind beide Aspekte, Komposition und Aufführung, häufig zeitlich getrennt. Nur im Falle der Improvisation finden diese gleichzeitig statt.
Ein Interpret erwirbt bspw. durch Studioaufnahmen Leistungsschutzrechte. Als Inhaber dieser Rechte erhält er Einnahmen aus der Erst- sowie Zweitverwertung, d.h. aus dem Verkauf von CDs oder Downloads sowie durch öffentliche Wiedergabe. Das geistige Eigentum der Urheber, also Komponisten und Textdichter, wird durch das Urheberrecht geschützt. Somit erhalten sie keine Einnahmen, die auf dem Leistungsschutzrecht beruhen.
Sehr wichtige zusätzliche Einnahmequellen für die meisten ausübenden Künstler sind der Verkauf von Konzertkarten und das Merchandising. Reine Komponisten und Textdichter profitieren hingegen nicht davon. Aufgrund ihrer Tätigkeit im Hintergrund wäre es für sie wenig erfolgversprechend T-Shirts oder Poster anzufertigen.
Natürlich sind auch Urheber bei der GEMA Mitglied, die gleichzeitig Interpreten sind. Ein großer Teil jedoch steht als Komponist oder Textdichter niemals auf der Bühne. Deren Einnahmen bestehen in der Regel zu mehr als 90 % aus den Ausschüttungen der GEMA. Damit trägt die GEMA zur Existenzsicherung vieler Musikschaffender bei und schafft damit Raum für ihre Kreativität.
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M.A.
Gefällt mir sehr gut, die anhaltende "Infooffensive" der GEMA. Weiter so, ich stelle immer wieder fest, dass es bei den Künstlern (und auch beim Publikum) noch viel Aufklärungsarbeit über die GEMA bedarf.
Super Artikel
Danke für diesen sinnvollen, hilfreichen und aufklärenden Artikel!
Dass man unter Urhebern und Interpreten unterscheiden muss, war mir schon klar, die genaue Trennung, die Fakten rumherum und die Auswirkungen jedoch nicht. Jetzt bin ich besser informiert.
Danke!
Super
Wunderschön und treffend beschrieben.Leider werden es aber Leute die es nicht verstehen wollen auch weiterhin nicht verstehen. Eben weil sie einfach nicht wollen.Denen sollte man sogar "ausübende Künstler" und "Interpreten" noch Erklären.
neues Geschäftsmodell
Hallo,
Informationsaufklärung ist sehr gut aber eine Erweiterung eines besseren/einfacheren/selbstbestimmenderen Geschäftsmodell, dass die Gema auch interessant und nutzbar macht für Urheber/Textdichter die gleichzeitig auch ausübende Künstler/Interpreten sind wäre fein.