
Die GEMA hat ihren Online-Service für Musikfolgen gestartet. Veranstalter, Mitglieder und musikalische Leiter bzw. Bandleader können seit gestern Musikfolgen für Live-Veranstaltungen der Unterhaltungsmusik ganz einfach online einreichen. Es ist natürlich weiterhin möglich, die herkömmlichen Papiermusikfolgen an die GEMA zu senden – aber wer sich die Arbeit erleichtern möchte, erhält die dafür notwendige technische Unterstützung, um einmal gespeicherte Daten wiederzuverwenden und effektiver ans Ziel zu kommen.

Der Anbieter Grooveshark hat seinen Dienst in Deutschland - entgegen seiner Angaben - nicht wegen unverhältnismäßig hoher Betriebskosten eingestellt. Vielmehr weigert sich Grooveshark grundsätzlich, den von ihm betriebenen Dienst überhaupt in irgendeiner Form zu vergüten. Mit der GEMA hat Grooveshark bislang auch noch in keiner Form Kontakt aufgenommen.

Am 28. Januar startet die diesjährige Midem (Marché international de l'édition musicale). Der seit 1966 einmal jährlich stattfindende Branchentreff ist die weltweit größte Musikmesse. Bis zum 31. Januar erwarten die Veranstalter rund 8.000 Fachbesucher aus ca. 80 Ländern. Über 150 Unternehmen aus Deutschland beteiligen sich an einem deutschen Gemeinschaftsstand. Die GEMA ist natürlich wieder dabei.

Die GEMA hat als Verwertungsgesellschaft die seltene Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. Zweck dieses Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte. Aus diesem Grund schlossen sich Musikschaffende vor über hundert Jahren zusammen und tun das in der GEMA noch heute.

„Ich zahle doch schon Rundfunkgebühren – warum muss ich nun noch mehr bezahlen?“ Diese Frage wird uns in vielen Variationen sehr oft gestellt. GEMA und GEZ werden dabei teilweise bedenkenlos in einen Topf geworfen, wo sie eigentlich nicht hingehören. Es handelt sich schlicht und ergreifend um eine Verwechslung der GEMA mit der GEZ – oder umgekehrt.
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